Selbstverantwortung übernehmen

Der Artikel ‘Im Netz der Bauern­fänger’ aus der NZZ vom 21.4.2021 von Olga Scheer beschreibt lei­der in beängsti­gen­der Weise die Fahrläs­sigkeit viel­er Anleger. In Ergänzung zum Artikel nach­ste­hend einige Gedanken dazu:

Es ist ein Teufel­skreis. Am Ursprung solch fataler Entschei­de ste­ht meist die Unzufrieden­heit der aktuellen Sit­u­a­tion des Anlegers. Entwed­er ist er mit seinem Finanz­di­en­stleis­ter (Haus­bank bzw. Ver­mö­gensver­wal­ter) oder der Entwick­lung sein­er Anla­gen nicht zufrieden. Und tat­säch­lich, die seit län­gerem vorherrschende Sit­u­a­tion mit Neg­a­tivzin­sen ist ärg­er­lich. Es ver­stösst grund­sät­zlich gegen jeglich­es Grund­prinzip, dass man für das Auslei­hen von Geld (und ein Kon­toguthaben bei ein­er Bank ist genau das) zu zahlen hat und keine Entschädi­gung für das Risiko der Auslei­hung erhält. Den­noch recht­fer­tigt dieser Umstand in kein­ster Weise das grob­fahrläs­sige Vorge­hen des im Artikel beschriebe­nen Land­wirtes Keller. Anstatt das Geld für seine Pro­jek­te auf ‘die Seite zu leg­en’ hat er dieses mit hochriskan­ten Investi­tio­nen ver­loren. Der Teufel­skreis ist somit perfekt!

Wieso soll ein Anleger seine Investi­tio­nen ein­er Bank oder einem Ver­mö­gensver­wal­ter anver­trauen, wenn diese ihm keine zufrieden­stel­lende Resul­tate liefern, bzw. er das Geld ver­meintlich sel­ber bess­er anle­gen kann. Meist liegt der grosse Unter­schied, wie im Artikel erwäh­n­ten Fall, darin, dass der ‘gute’ Finanz­di­en­stleis­ter gegenüber dem Anleger sehr wohl von die ’ser­iösen’ von den ‘unser­iösen’ Anlagemöglichkeit­en unter­schei­den kann. Kommt hinzu, dass der Anleger lei­der seine Selb­stver­ant­wor­tung sel­ten wahrn­immt. Hier kön­nen dann auch die neuen Schweiz­erischen Finanz­mark­t­ge­set­ze FINIG und FIDLEG wenig ändern (FIDLEG — Kun­den­schutz oder Bevor­mundung, Rolf Gloor, HWZ 2021).

Es ist für uns deshalb frus­tri­erend immer wieder von solchen Schaden­fällen lesen zu müssen oder uns erst im Nach­hinein damit beschäfti­gen zu dür­fen. Lei­der obsiegt bei den Anlegern die Gier nach dem schnellen Anlageer­folg meist vor der Vernunft.

Als unab­hängiges Beratung­sun­ternehmen haben wir uns auf die per­sön­liche und ver­trauensvolle Ver­mö­gensver­wal­tung und Anlage­ber­atung spezial­isiert. Wir ste­hen für Per­sön­lichkeit — Unab­hängigkeit — Kon­stanz. Vere­in­baren Sie ein unverbindlich­es Erstgespräch.

Rolf Gloor (052 260 34 62 / gloor@winterthurconsulting.ch)